Barrierefreiheit bei öffentlichen Diensten und Technik ist heute mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Es geht um Respekt, Verantwortung und echte Lebensqualität. Paketstationen und Lieferboxen sind in wenigen Jahren überall angekommen. Zu Einkaufszentren, Bürogebäuden, in Gemeinden und Wohngebiete.
Damit sie wirklich als Universaldienst funktionieren, müssen sie für alle gedacht sein. Sicher und komfortabel nutzbar, auch für Menschen mit Behinderungen. Deshalb haben wir die Herausforderung des Nationalen Rates für Menschen mit Behinderungen (NRZP) aufgegriffen. Mit seinen Vertretern einen praxisnahen Dialog gestartet.

Letzten Monat fand das erste Treffen im NRZP-Sitz in Prag statt. Es hat gezeigt: Barrierefreiheit lebt von echten Nutzerbedürfnissen und Praxiserfahrungen. Nicht nur von technischen Normen abhaken.
Vom Dialog zur Umsetzung

Was war der Hauptimpuls für den NRZP ČR, sich mit dem Thema Barrierefreiheit von Paketstationen zu befassen?
„Beschwerden von Menschen mit Behinderungen. Sie schätzen Einkäufe über E-Shops, aber die Abholboxen bereiten Probleme. Wir haben eine eigene Umfrage gestartet und festgestellt: Viele Stationen sind schwer zugänglich, Displays nicht barrierefrei, dazu weitere Hürden.“
Welche Arten von Barrieren halten Sie aus Sicht des NRZP für am problematischsten – geht es eher um den Standort der Boxen, ihre Höhe, die Bedienung oder die Orientierung im Raum?
„Bei Paketstationen gibt es viele. Vor allem physische: hohe Bordsteinkanten, Stufen oder zu wenig Manövrierraum. Displays sind für Sehbehinderte schwer bedienbar, für Rollstuhlfahrer oft zu hoch montiert.“
Welche Mindeststandards für die Barrierefreiheit sollte laut NRZP jede neu installierte Paketstation erfüllen?
„Wir bereiten gerade Leitlinien vor, da es bisher keine gesetzlichen Vorgaben gibt. Neben den genannten Barrieren wollen wir akustische Signalisierung beim Öffnen eines Fachs aufnehmen. Damit Sehbehinderte hören, welches Fach aufgeht. Auch Fächer in obersten und untersten Reihen sind für viele unerreichbar.“
Sehen Sie in diesem Bereich Raum für die Entwicklung einer offiziellen Methodik oder einer Zertifizierung der Barrierefreiheit von Paketstationen?
„Das Ministerium für Industrie und Handel könnte es mit dem Gesetz Nr. 424/2023 über Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen regeln. Das tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Der NRZP ČR ist überzeugt: Gemeinsam mit Herstellern und Betreibern bekommen wir eine Methodik, die alle einhalten.“
